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GxP & Validation · Deep Dive

KI und GxP: Wie AI-gestützte Entwicklung kontrollierbar bleibt

Die Frage „Darf man im GxP-Umfeld KI einsetzen?“ ist zu unscharf, um beantwortbar zu sein. Entscheidend ist, ob ein Modell beim Bauen hilft oder ob es im laufenden System Entscheidungen beeinflusst. Dieser Deep Dive trennt beide Fälle und beschreibt, was jeweils zu tun ist.

Lesezeit
ca. 6 Minuten
Stand
August 2026
Für
QA, Validation, CTOs, Engineering

„Dürfen wir im GxP-Umfeld KI einsetzen?“ ist so gestellt nicht beantwortbar – etwa so wie „Dürfen wir Software einsetzen?“. Entscheidend ist, wo das Modell wirkt: beim Bauen des Systems oder im laufenden System. Die beiden Fälle haben fast nichts gemeinsam.

1. Zwei Fälle, zwei Antworten

KI als Werkzeug und KI als Systemfunktion im Vergleich
Fall 1: Werkzeug Fall 2: Systemfunktion
Wirktbeim Entwickelnzur Laufzeit beim Anwender
Ausgeliefert wirddeterministische Softwareein Modell als Teil des Systems
Validierungunverändert auf das Ergebniszusätzlich auf Modellverhalten
Zusätzlicher Aufwandgering, organisatorischerheblich, fachlich und technisch

Die Vermischung dieser beiden Fälle ist der Grund, warum Diskussionen über „KI und GxP“ oft in Grundsatzdebatten enden. Getrennt betrachtet sind beide Fälle handhabbar – der erste sogar mit überschaubarem Aufwand.

2. Fall 1: KI als Entwicklungswerkzeug

Ein Coding Agent erzeugt Code oder Konfiguration; ausgeliefert und validiert wird das Ergebnis. Aus regulatorischer Sicht ist das zunächst unspektakulär: Regelwerke fordern beherrschte Prozesse, definierte Verantwortung und belastbare Nachweise – nicht eine bestimmte Art, Code zu erzeugen.

Der Vergleich hilft: Ein Compiler, ein Code-Generator oder eine Bibliothek werden auch nicht einzeln validiert. Bewertet wird, was sie erzeugen, und ob der Prozess drumherum geeignet ist, Fehler zu entdecken.

Kernsatz

Im Werkzeugfall verändert KI nicht den Validierungsgegenstand, sondern die Wahrscheinlichkeitsverteilung der Fehler. Deshalb ändert sich der Prüfumfang kaum – der Prüffokus aber schon.

3. Was dafür zu regeln ist

Vier Punkte genügen in den meisten Organisationen und lassen sich als Ergänzung bestehender SOPs formulieren:

  1. Zugelassene Werkzeuge und Betriebsmodell. Welche Dienste dürfen genutzt werden, in welcher Betriebsform?
  2. Datenflüsse. Welche Inhalte dürfen hinein? GxP-relevante Daten, Patientendaten und Produktionsdaten sind hier die kritische Kategorie – in der Entwicklung werden sie ohnehin selten benötigt.
  3. Prüfpflichten. Identisch zu handgeschriebenem Code, ergänzt um die Punkte, die bei generiertem Code häufiger auffallen: Berechtigungslogik, Fehlerpfade, neue Abhängigkeiten.
  4. Dokumentation. Dass KI eingesetzt wurde, wer geprüft hat und woran geprüft wurde.

Eine ausführlichere Vorlage dafür beschreibt der Deep Dive AI Coding Governance.

4. Prüfpflichten und Nachweise

Die Prüfmittel bleiben dieselben – Review, Test, Traceability, Change Control. Was sich lohnt, ist eine leichte Verschiebung der Aufmerksamkeit:

  • Testfälle aus der Anforderung ableiten, nicht aus dem generierten Code. Sonst bestätigt der Test das Verhalten statt die Anforderung.
  • Berechtigungs- und Fehlerpfade explizit prüfen; sie sind die häufigste Lücke.
  • Neue Abhängigkeiten gegen eine kuratierte Quelle prüfen.
  • Umfang der Änderungssätze begrenzen, damit Review real stattfinden kann.
  • Kennzeichnung wesentlichen KI-Einsatzes am Änderungssatz, um die Prüftiefe später bewerten zu können.

5. Fall 2: KI als Funktion im System

Sobald ein Modell zur Laufzeit Ergebnisse liefert, auf denen GxP-relevante Entscheidungen beruhen, entsteht eine grundsätzlich andere Fragestellung. Zu klären sind unter anderem:

  • Intended Use des Modells – wofür genau wird es eingesetzt, und was ist ausdrücklich ausgeschlossen?
  • Datenherkunft und Repräsentativität der Trainings- oder Referenzdaten,
  • Modellversionierung – welche Version lief wann, und wie wird ein Wechsel bewertet?
  • Leistungsgrenzen und Verhalten außerhalb des vorgesehenen Eingaberaums,
  • menschliche Kontrolle – wer prüft Ergebnisse, und wie ist das dokumentiert?
  • laufende Überwachung im Betrieb, nicht nur eine Prüfung bei Einführung.

Hinzu kommen mögliche Pflichten aus der KI-Verordnung, deren Anwendbarkeit vom konkreten Anwendungsfall abhängt und im Einzelfall zu prüfen ist. Dieser Fall gehört gesondert bewertet und ist nicht Gegenstand dieses Artikels.

6. Determinismus und Modellversionen

Häufiges Missverständnis: „KI ist nicht deterministisch, also nicht validierbar.“ Das gilt für Fall 2 als ernstzunehmende Herausforderung – für Fall 1 gar nicht. Im Werkzeugfall muss nicht der Generierungsvorgang reproduzierbar sein, sondern das Artefakt. Aus demselben Quellstand entsteht derselbe Build, unabhängig davon, wie der Quelltext entstanden ist.

Praktisch heißt das: Reproduzierbare Builds, festgeschriebene Abhängigkeiten und versionierte Konfiguration sind auch im KI-Zeitalter die Grundlage – und sie sind ohnehin gute Praxis.

7. Grauzonen und offene Fragen

  • KI in der Testerstellung. Zulässig, aber: Wenn Test und Implementierung aus demselben Kontext stammen, sinkt die Aussagekraft. Für risikoreiche Funktionen sollten Testfälle unabhängig entstehen.
  • KI in der Dokumentation. Unkritisch bei Entwürfen, kritisch bei Nachweisdokumenten – dort trägt eine Person die Verantwortung für den Inhalt.
  • KI in der Datenauswertung. Sobald Ergebnisse in GxP-Entscheidungen einfließen, ist man in Fall 2, auch wenn das Werkzeug „nur“ unterstützt.
  • Assistenzfunktionen in Fremdsystemen. Werkzeuge aktivieren KI-Funktionen teils ohne Zutun; das gehört in die Lieferantenbewertung und in die periodische Überprüfung.

Typische Fehler

  • Beide Fälle in einer Richtlinie vermengen – das Ergebnis ist entweder zu streng oder zu lasch.
  • Pauschales Verbot, das die Nutzung nur aus der Dokumentation entfernt.
  • Sonderprozess für KI-Code, der die regulären Prüfungen ersetzt statt sie zu nutzen.
  • Produktionsdaten als Testdaten in externe Werkzeuge geben.
  • Anbieteraussagen zur Compliance übernehmen, ohne sie auf den eigenen Verwendungszweck zu beziehen.

Checkliste: KI im GxP-Umfeld

  • Werkzeugfall und Systemfunktion sind klar getrennt geregelt.
  • Zugelassene Werkzeuge und Datenflüsse sind schriftlich festgelegt.
  • GxP-relevante Daten gelangen nicht in Entwicklungswerkzeuge.
  • Testfälle für risikoreiche Funktionen entstehen unabhängig von der Implementierung.
  • Builds sind reproduzierbar, Abhängigkeiten festgeschrieben.
  • Wesentlicher KI-Einsatz ist dokumentiert und der Prüfumfang bewertbar.
  • Laufzeit-KI wird gesondert bewertet – inklusive Intended Use, Versionierung und Überwachung.

Fazit

KI im GxP-Umfeld ist kein Sonderfall, solange sie ein Entwicklungswerkzeug bleibt. Dann genügen eine knappe Ergänzung der bestehenden Regeln und eine leichte Verschiebung des Prüffokus. Der Aufwand liegt bei wenigen Seiten Regelung, nicht bei einem neuen Qualitätssystem.

Anspruchsvoll wird es erst, wenn ein Modell im laufenden System Entscheidungen beeinflusst. Diese Grenze sauber zu ziehen – und sie schriftlich zu haben – ist die wichtigste einzelne Maßnahme.

Quellen & weiterführende Standards

  • EudraLex Volume 4 – EU-GMP-Leitfaden
    Insbesondere Annex 11 „Computerised Systems“ und Annex 15 „Qualification and Validation“; Europäische Kommission. health.ec.europa.eu
  • 21 CFR Part 11 – Electronic Records; Electronic Signatures
    US Food and Drug Administration, Fassung im eCFR. www.ecfr.gov
  • ISPE GAMP 5 (2. Auflage)
    Branchenleitfaden für risikobasierte Validierung computergestützter Systeme, inklusive Softwarekategorien; Bezug über die ISPE.
  • Verordnung (EU) 2024/1689 – KI-Verordnung (AI Act)
    Konsolidierter Rechtstext über EUR-Lex; Anwendbarkeit und Fristen im Einzelfall prüfen. eur-lex.europa.eu
  • ISO/IEC 42001 – AI Management System
    Managementsystem-Norm für den Umgang mit KI in Organisationen; kostenpflichtig über ISO bzw. die nationalen Normungsorganisationen.

Dieser Artikel ordnet Begriffe und Zusammenhänge ein. Er ist keine regulatorische Bewertung und keine Rechtsberatung. Welche Anforderungen für Ihr System gelten und welche Nachweise erforderlich sind, entscheidet sich am Verwendungszweck, am anwendbaren Regelwerk und an Ihrem Qualitätsmanagementsystem.

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